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   BVerwG, 04.06.1980 - 6 B 38.79   

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BVerwG, 04.06.1980 - 6 B 38.79 (https://dejure.org/1980,2098)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1980 - 6 B 38.79 (https://dejure.org/1980,2098)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 6 B 38.79 (https://dejure.org/1980,2098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Studienzeit und Prüfungszeit an einer Pädagogischen Hochschule als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 B 38.79
    Diese Vorschrift, die die inhaltsgleiche Regelung des § 116 a BBG a.P. abgelöst hat, dient dem Zweck, wegen der Vorverlegung des Zeitpunktes, von dem an die ruhegehaltfähige Dienstzeit rechnet, einen Ausgleich in der unterschiedlichen Ausgangslage der Beamten in den verschiedenen Laufbahnen wegen der verschieden langen Dauer der Vorbildung herbeizuführen (BVerwGE 41, 89 [92, 93]).

    Bei dieser Rechtslage kann von einer rechtlichen oder sachlichen Kontinuität des Beamtenverhältnisses (BVerwGE 41, 89 [91]) nicht gesprochen werden, die beim Kläger auch tatsächlich nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 B 38.79
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2008 - 4 S 444/06

    Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Im Falle mehrerer aufeinander folgender Beamtenverhältnisse kommt es für die Anerkennung von Vordienstzeiten gemäß § 10 Abs. 1 BeamtVG grundsätzlich auf das Beamtenverhältnis an, aus dem der Beamte in den Ruhestand tritt (BVerwG, Urteile vom 25.10.1972 - VI C 4.70 -, BVerwGE 41, 89, vom 04.06.1980 - 6 B 38.79 -, Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2, und vom 28.02.2007 - 2 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 469 m.w.N; Senatsurteil vom 22.03.1988, a.a.O.).

    Trotz dieser unterschiedlichen Tatbestände, die einer Ernennung bedürfen, wird der Begriff der Ernennung im Sinne von § 10 BeamtVG in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur nahezu einhellig dahingehend verstanden, dass es hier nur auf die Übernahme in das Beamtenverhältnis ankommt, also auf die erstmalige Ernennung in Form der Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, Urteile vom 16.05.1961, a.a.O. zum früheren § 115 BBG, vom 25.10.1972, a.a.O., zum früheren § 116a BBG und vom 04.06.1980, a.a.O., zu § 12 BeamtVG ; Senatsurteil vom 22.03.1988, a.a.O., Plog/Wiedow, a.a.O., BeamtVG § 10 RdNr. 47; Schmalhofer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Stand: Juni 2007, § 10 RdNr. 8; GKÖD, a.a.O., BeamtVG § 10 RdNr. 58 ff.; siehe auch Tz. 10.1.11 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG; vgl. zur weitgehend gleichlautenden Vorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 DBG auch bereits Fischbach, Deutsches Beamtengesetz und Bundespersonalgesetz, Bd. II, 1951, § 85 S. 774 ff.; a.A. VG Wiesbaden, Urteil vom 12.06.2001 - 8 E 383/93(V) -, Juris).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Denn aus diesem Beamtenverhältnis wird die Versorgung gewährt (Beschluss vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 B 38.79 - Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2; Urteil vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 213.67 - Buchholz 238.41 § 23 SVG Nr. 1 - zu der entsprechenden Regelung des Soldatenversorgungsgesetzes -).
  • VG Saarlouis, 21.06.2016 - 2 K 657/15

    Anspruch auf Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei mehreren

    Dazu ist ausgeführt, nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung richte sich die Berücksichtigung von Vordienstzeiten gemäß den §§ 10, 12 BeamtVG ausschließlich nach den Anforderungen des Beamtenverhältnisses, in dem der Beamte in den Ruhestand trete (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28.2.2007 - Az.: 2 C 18.06 -, vom 4.6.1980 - Az.: 6 B 38.79 - und vom 9.6.1971 - Az.: VIII C 213.67 -).

    BVerwG, Urteil vom 28.2.2007 - 2 C 18.06 -, Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 16; siehe ferner dessen Beschluss vom 4.6.1980 - 6 B 38.79 -, Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2 sowie Urteil vom 25.10.1972 - VI C 4.70 -, BVerwGE 41, 89; ihm folgend: VGH Mannheim, Urteil vom 28.1.2008 - 4 S 444/06 - siehe auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 16.1.2009 - 23 K 1213/08 -, jeweils zitiert nach juris.

  • VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfänger bei früherem

    Zwar knüpft diese Regelung bezüglich der Frage, welche Ausbildung als vorgeschrieben anzusehen ist, regelmäßig an die für die erste Laufbahn und innerhalb dieser für das erste Amt des Beamten geforderten Ausbildungsvoraussetzungen an (BVerwG vom 04.06.1980 - 6 B 38.79 - Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2).

    Hat jedoch der Beamte, wie im vorliegenden Fall, nach Beendigung des ersten Beamtenverhältnisses - hier bei dem Land Rheinland-Pfalz - ein neues Beamtenverhältnis - hier bei der Deutschen Bundespost - begründet, so sind die für dieses geforderten Ausbildungsvoraussetzungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten maßgebend (BVerwG vom 04.06.1980, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 2 K 959/17

    Beamter; Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

    BVerwG, Urteile vom 28.02.2007 -2 C 18.06- und vom 25.10.1972 -VI C 4.70- sowie Beschluss vom 04.06.1980 - 6 B 38.79-; VGH Mannheim, Urteil vom 28.01.2008 -4 S 444/06-; VG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2009 -23 K 1213/08-; jeweils juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 4.19

    Vordienstzeit - Bürolehre im öffentlichen Dienst - Versorgungsfestsetzung

    In jüngeren Urteilen habe das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass die Begründung des neuen Beamtenverhältnisses nach Beendigung des ersten Beamtenverhältnisses bei der Anrechnung von Vordienstzeiten maßgebend sei (Urteile vom 4. Juni 1980 - 6 B 38.79 - und vom 28. Februar 2007 - 2 C 18.06 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2008 - 5 LA 215/04

    Anwendung der Vorschriften des Laufbahnrechts zur Zeit der Ausbildung des Beamten

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um sachlich und rechtlich verschiedene Ämter unterschiedlicher Laufbahnen handelt, die der Beamte bekleidet hat (vgl. nur: BVerwG, Beschl. v. 4.6.1980 - BVerwG 6 B 38.79 -, Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2, S. 1 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 6 B 124.85

    Wechsel vom Zeitsoldatenverhältnis in das Berufssoldatenverhältnis - Anrechnung

    Die Frage, ob eine Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift "vorgeschrieben" ist und sich daher als ruhegehaltfähige Dienstzeit ruhegehaltsteigernd auswirkt, kann sich demnach - wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist - nur dann stellen, wenn das für die Versorgung maßgebende Dienstverhältnis (vgl. hierzu den in der angefochtenen Entscheidung zitierten Beschluß des Senats vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 B 38.79 - zu der inhaltsgleichen Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG) eine Anwartschaft auf Ruhegehalt begründet.
  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 3 ZB 13.1714

    Studiendirektor (A15); Anerkennung von Vordienstzeiten bei mehreren nachfolgenden

    Denn die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähig richtet sich nach den Anforderungen des Beamtenverhältnisses, in dem der Beamte in den Ruhestand tritt, weil aus diesem Beamtenverhältnis die Versorgung gewährt wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 3 B 12.883 - juris Rn.17; BVerwG, U.v. 28.7.2007 - 2 C 18/06 - NVwZ-RR 2007, 469 - juris Rn. 19; U.v. 4.6.1980 - 6 B 38/79 - Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2 zu den im Wesentlichen gleichlautenden bundesrechtlichen Vorgängernormen des BayBeamtVG).
  • VG Schleswig, 18.12.2014 - 12 A 214/13

    Bemessung der Versorgungsbezüge bei vorzeitigem Ruhestand

    Hat der Beamte nach Beendigung des ersten Beamtenverhältnisses hingegen ein neues Beamtenverhältnis begründet, so sind die für dieses geforderten Ausbildungsvoraussetzungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten maßgebend (BVerwG, Beschluss vom 04.06.1980 - 6 B 38/79 -, zitiert nach juris).
  • VG Minden, 10.09.2015 - 4 K 2402/14

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten für die Zeit der Ausbildung zum

  • VG Köln, 19.12.2016 - 15 K 819/15
  • VGH Hessen, 15.01.1992 - 1 UE 1262/85

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • VG Minden, 03.09.2015 - 4 K 324/14
  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.503

    Anspruch auf Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

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